Artikel · 12.09.2026

EUDI-Wallet und die GKV im TI-Umfeld

Die European Digital Identity Wallet (EUDI-Wallet) ist die EU-weite Antwort auf eine einfache Frage: Wie beweise ich digital, wer ich bin und was ich habe — ein Führerschein, ein Universitätsabschluss, eine Versicherung — ohne für jeden Anbieter ein eigenes System zu brauchen? Grundlage ist die überarbeitete eIDAS-Verordnung (eIDAS 2.0), die jeden Mitgliedstaat verpflichtet, seinen Bürger:innen bis 2026 eine solche Wallet anzubieten.

Was das mit der TI zu tun hat

Die deutsche Telematikinfrastruktur hat mit eGK, SMC-B und HBA bereits ein eigenes, gewachsenes Identitäts- und Vertrauensökosystem. Die spannende Frage ist, wie sich das zur EUDI-Wallet verhält: Ersetzt die Wallet perspektivisch Teile davon, ergänzt sie es, oder laufen beide Systeme parallel? Für die gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) besonders interessant: Ließe sich der Versichertennachweis — heute eGK-gebunden — eines Tages auch über die EUDI-Wallet führen, etwa als elektronischer Nachweis der Versicherteneigenschaft?

Was geplant ist

Auf europäischer Ebene gibt es das Architecture Reference Framework (ARF) als technische Leitplanke sowie großangelegte Pilotprojekte über mehrere Mitgliedstaaten hinweg, in denen erste Anwendungsfälle — darunter auch Gesundheitsszenarien — erprobt werden. In Deutschland hat die SPRIND (Bundesagentur für Sprunginnovationen) über einen Förderwettbewerb mehrere EUDI-Wallet-Prototypen unterstützt, um Erfahrungen für die eigene nationale Umsetzung zu sammeln. Wie genau die gematik das TI-Ökosystem an eine EUDI-Wallet anbindet — ob als zusätzlichen Vertrauensanker, als Ergänzung zu eGK/SMC-B oder in einer noch anderen Rolle — ist nach meinem Kenntnisstand noch nicht final entschieden und entwickelt sich derzeit dynamisch weiter.

Was man dafür braucht: Stichwort QTSP

Ein Begriff, der in diesem Zusammenhang immer wieder auftaucht: der QTSP (Qualified Trust Service Provider). Das ist ein nach eIDAS besonders zugelassener und beaufsichtigter Anbieter von Vertrauensdiensten — etwa für qualifizierte elektronische Signaturen, Siegel oder Zeitstempel. Für die EUDI-Wallet wird diese Rolle relevant, weil bestimmte Nachweise (sogenannte Qualified Electronic Attestations of Attributes, QEAA) von einem QTSP ausgestellt oder bestätigt werden müssen, damit sie EU-weit als gleichwertig zu einer eigenhändigen Unterschrift bzw. einem amtlichen Dokument anerkannt werden. Wer also z.B. eine Versicherteneigenschaft rechtssicher in eine Wallet einbringen will, kommt an der Frage „wer ist hier der QTSP, und wie wird das ausgestellt?“ nicht vorbei.

Dieses Themenfeld verändert sich gerade schnell — Zeitpläne, Pilotteilnehmer und konkrete technische Festlegungen können sich verschieben. Für den aktuellen Stand lohnen sich die offiziellen Quellen der EU-Kommission, der gematik und der SPRIND.