Damit ein Leistungserbringer (LE) — also z.B. eine Arztpraxis oder Apotheke — auf Fachdienste wie die ePA, das E-Rezept oder VSDM für eine bestimmte Person zugreifen darf, braucht sein System eine Freigabe: den Nachweis, dass diese Person gerade tatsächlich bei ihm in Versorgung ist. Klassisch entsteht dieser Nachweis implizit dadurch, dass die eGK vor Ort in ein Kartenterminal gesteckt wird.
Was das PoPP-Token tatsächlich bestätigt
Der Name “Proof of Patient Presence” klingt nach einem Anwesenheitsnachweis — tatsächlich geht es aber nicht um physische Präsenz, sondern um den Versorgungskontext: Der Versicherte bestätigt dem Leistungserbringer digital, dass er bei ihm in Behandlung ist. Diese Bestätigung ist die Freigabe, die der LE braucht, um für diese Person auf die TI-Fachdienste zuzugreifen.
Der entscheidende Punkt dabei: Der Versicherte muss dafür nicht vor Ort sein. Die Freigabe erfolgt über das PoPP-Modul auf dem eigenen Smartphone — der Versicherte veranlasst die Bestätigung selbst, unabhängig davon, ob er sich gerade physisch in der Praxis oder Apotheke befindet.
Systemkontext — welche Elemente beteiligt sind
Der PoPP-Dienst läuft als zugelassener Fachdienst innerhalb der TI. Auf Seiten des Versicherten steht das PoPP-Modul (die App auf dem Smartphone), über das die Freigabe für einen konkreten Leistungserbringer ausgelöst wird. Das System des Leistungserbringers fordert diese Bestätigung an und erhält im Ergebnis ein Token, das den bestätigten Versorgungskontext gegenüber den eigentlichen Fachdiensten (ePA, E-Rezept, VSDM) belegt — diese verlassen sich auf dieses Token, statt selbst eine physische Kartennutzung vorauszusetzen.
Use Cases
Der naheliegendste Anwendungsfall sind Versorgungssituationen, in denen der klassische Weg über das Stecken der eGK vor Ort nicht passt oder nicht verfügbar ist — etwa telemedizinische Kontexte oder Konstellationen, in denen Leistungserbringer und Versicherte nicht gleichzeitig am selben Ort sind. PoPP entkoppelt die Freigabe des Versorgungskontexts von der physischen Kartennutzung und macht sie damit ortsunabhängig.
Einordnung aus meiner Sicht, keine offizielle gematik-Dokumentation. Für den verbindlichen Stand lohnt sich immer ein Blick in die aktuelle gematik-Spezifikation.